Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz als KRITIS-Auditor (§ 39 Abs. 2 BSIG)
Im Überblick
Wann
20. Jan. 2027 –
22. Jan. 2027
09:00 – 17:00
Wo
Online per Zoom
Was
Drei Online-Termine
Anmeldung
Angebot vom Zentrum für Weiterbildung der Hochschule Niederrhein
Zur Anmeldung
Über die Weiterbildung
Kritische Infrastrukturen – etwa in den Bereichen Energie, Wasser, Gesundheit und Kommunikation – sind von zentraler Bedeutung für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung kann zu erheblichen Versorgungsengpässen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen.
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß § 39 Abs. 1 BSIG regelmäßig nachweisen, dass die nach §§ 30 und 31 BSIG erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Prüfungen werden insbesondere in Form von Sicherheitsaudits durchgeführt.
Mit der Überarbeitung der „Grundsätzlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN)“ im Jahr 2026 werden auch die Anforderungen an die Qualifikation der prüfenden Personen weiter konkretisiert. Ab Anfang 2027 ist die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor für Auditorinnen und Auditoren, die die Leitung eines Prüfteams übernehmen, verbindlich.
Diese Schulung basiert auf dem verbindlichen Curriculum des BSI zum Schulungskonzept „KRITIS-Auditor – Qualifizierung von Personen zur Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG“. Sie bereitet gezielt auf die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI vor und erfüllt die hierfür vorgesehene Schulungsvoraussetzung.
Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Teilnehmenden über die erforderlichen methodischen und fachlichen Grundlagen, um KRITIS-Prüfungen nach einer einheitlichen Methodik und definierten Mindeststandards zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.
Grundlage der Qualifizierung sind der Schulungsleitfaden sowie die vom BSI bereitgestellten Schulungsunterlagen. Sie konkretisieren die verbindlichen Schulungsinhalte und gewährleisten ein einheitliches Vorgehen sowie eine gleichbleibend hohe Qualität der Qualifizierung.
Die Weiterbildung richtet sich an Auditierende, KRITIS-Betreiber und dortige KRITIS-Verantwortliche, KRITIS-Berater sowie KRITIS-Neueinsteiger. Für die Teilnahme an der Schulung bestehen keine formalen Zulassungsvoraussetzungen; Grundkenntnisse in Auditierung, Informationssicherheit und der Regulierung kritischer Anlagen sind jedoch von Vorteil.
Für die anschließende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI sind zusätzlich die vom BSI festgelegten Anforderungen an Berufserfahrung und Ausbildung zu erfüllen.
Entgelt: 1.000,00 Euro p.P.
Weitere Informationen zur Personenzertifizierung beim BSI finden Sie in den FAQ des BSI.